Pflichtprüfung: Ausbildereignung  

Um die Auszubildenen fachgerecht zu betreuen, benötigt man eine sogenannte Ausbildereignung.

Zuständig für die Ausbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern im kaufmännischen Bereich ist die IHK. Nur mit einer erfolgreich abgelegten Prüfung darf ausgebildet werden. Eine Ausbilderin oder ein Ausbilder ist zuständig für die Vermittlung der durch die IHK festgelegten Ausbildungsinhalte. Während der Ausbildung begleitet die Ausbilderin oder der Ausbilder in regelmäßigen Feedbackgesprächen die Bildung der fachlichen Kompetenz der Auszubildenen.

Seit Juli 2024 ist Frau Dumtczus geprüfte Ausbilderin für die Auszubildenen bei CMC Personal Singen. „Die größte Herausforderung war für mich, die Weiterbildung abends neben Beruf und Alltag zu meistern“ erzählt Frau Dumtczus. Diese absolvierte sie seit Anfang Mai bei der IHK Konstanz.