Doch schon! In der Zeitarbeit steigen die Löhne:
Der Alltag kommt zurzeit „grau in grau“ daher. Geht man aus dem Haus, maskierte Mitmenschen überall, Smalltalk und Zusammensein nur auf Abstand, das Wetter – auch nicht so aufmunternd.
Da geht bei den Neuigkeiten aus dem Tarifvertrag der iGZ regelrecht die Sonne auf!
Mehr Geld:
Ab dem 01.04.2021 erhöht sich der Grundlohn in der EG 1 um 0,30 €/Stunde bis zur EG 9 um 0,67 €/ Stunde. Dabei bleiben in allen Lohnstufen die Einsatzbezogenen Zulagen nach 9 Monaten im gleichen Einsatzbetrieb unverändert.
Die Erhöhung wirkt sich mit 45,50 € monatlich mehr bereits in der Eingangsstufe 1 aus und mit über 100 € in der Entgeltgruppe 9.
So übersteigt in der Zeitarbeit bereits in der geringsten Lohnstufe die Vergütung den geltenden Mindestlohn um 1,00 €/Stunde.
Mehr Mitgestaltung aller Beschäftigten beim Arbeitszeitkonto:
Der Rahmen zur Gestaltung des Arbeitszeitkontos wurde vor allem in Bezug auf die Wünsche der Beschäftigten ausgeweitet. Statt der üblichen 150 Plusstunden kann nun auf Antrag der Beschäftigten auch ein individuelles Arbeitszeitkonto geführt werden, Minimum sind jedoch 70 Plusstunden.
Für den Abbau der Plusstunden des Arbeitszeitkontos gibt es nun mehr Flexibilität. Mitarbeitende haben die Wahl zwischen dem Abbau in Freizeit oder Auszahlung.
Monatlich können Mitarbeitende über 2 Arbeitstage aus dem Arbeitszeitkonto frei verfügen, die Freistellung muss aber vorher beantragt werden und unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange möglich sein.
Die Auszahlung des Arbeitszeitguthabens ist auf monatlich 20 Arbeitsstunden beschränkt und bedarf der Zustimmung des Arbeit gebenden Unternehmens.
Über den Jahreswechsel dürfen ab 2020 nur noch 130 Guthaben-Stunden in das Neue Jahr übertragen werden. Dieser Guthaben-Stundenabbau wird in der Regel gut zur Überbrückung der freien Tage in der Betriebsruhe zu nutzen sein.