Sie haben noch nie mit Zeitarbeit gearbeitet? Wir freuen uns über Ihr Interesse und beantworten hier einige der häufigsten Fragen zum Thema Zeitarbeit.
Wer ist Ihre Vertragspartei im Arbeitsverhältnis?
Ihr Arbeitsverhältnis wird nach den gesetzlichen Regelungen der Arbeitnehmerüberlassung (auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt) geschlossen. CMC Personal ist im Rahmen Ihres Anstellungsverhältnisses (Arbeitsvertrag) Ihr Arbeit gebendes Unternehmen. Ihr Arbeitsplatz befindet sich bei unseren Auftrag gebenden Unternehmen, oft auch Einsatzbetriebe.
Wer ist Ihre Führungskraft am Arbeitsplatz?
Sie sind in die Arbeitsorganisation bei unseren Auftrag gebenden Unternehmen (Ihrem Einsatzort) eingebunden. Die dort zuständige Führungskraft ist Ihnen gegenüber für die Arbeit vor Ort weisungsbefugt. Für alle andere Themen ist Ihre CMC Personal Kontaktperson zuständig.
Wen frage ich zu Themen wie Urlaub, Bezahlung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Alle Angelegenheiten, die das Rechtsverhältnis Ihres Arbeitsvertrages betreffen, klären Sie mit Ihrer CMC Personal Kontaktperson. CMC Personal ist Ihr Arbeit gebendes Unternehmen und somit zuständig für die Lohnvereinbarung, Ihre Lohnabrechnung und Urlaubsplanung, sowie für alle Fragen zu Ihrer Sozialversicherung und Ihrem Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Wenn es Fragen zu Ihrem Einsatz bei unseren Auftrag gebenden Unternehmen gibt?
Alle Fragen zum Einsatzunternehmen und der Auftragsgestaltung werden von CMC Personal für Sie geklärt.
Wer überweist Ihnen Ihr Gehalt?
Ihre monatliche Gehaltsabrechnung erhalten Sie von CMC Personal.
Wird Ihr Arbeitsvertrag gekündigt, wenn Ihr Einsatz bei unserem Auftrag gebenden Unternehmen endet?
Nein, Ihr Arbeitsvertrag mit CMC Personal läuft wie im Vertrag vereinbart weiter. Wenn ein Einsatz endet, organisieren wir für Sie rechtzeitig Ihren nächsten interessanten Arbeitsplatz. Ihr Arbeitsvertrag mit CMC Personal endet erst durch Kündigung oder im Rahmen einer vereinbarten Befristung.
Kann ich den Arbeitsvertrag mit CMC Personal kündigen, um direkt beim Einsatzunternehmen einen Arbeitsvertrag abzuschließen?
Das Arbeitsverhältnis mit CMC Personal ist jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen von Ihnen kündbar. Bietet Ihnen also Ihr Einsatzunternehmen ein Arbeitsverhältnis an, können Sie dieses nach freiem Ermessen annehmen.
Wie bewerbe ich mich bei CMC Personal?
Wir interessieren uns umfassend für Ihre Wünsche Ihren neuen Arbeitsplatz betreffend und benötigen Ihren aktuellen Lebenslauf. Nach einem persönlichen Gespräch, in dem Kenntnisse und Erwartungen geklärt werden, können Ihre Unterlagen in den Bewerbungspool aufgenommen werden. Wir werden Ihnen daraufhin geeignete Arbeitsplätze anbieten. Sie können sich jederzeit bei uns bewerben und brauchen nicht auf eine Stellenausschreibung zu warten.
Wie unterscheidet sich CMC Personal von anderen Unternehmen?
Wir empfangen Sie in unseren eigenen Büros. Bereits von außen erkennen Sie unser Markenkennzeichen, der grüne Auftritt und das CMC Personal Männchen Logo. Unsere unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hängt im öffentlich einsehbaren Bereich unserer Büros aus und Sie finden Sie jederzeit zum Download auf unserer Homepage www.cmc-personal.de.
Sie haben eine feste Kontaktperson für Ihre Fragen und die Möglichkeit Termine für Gespräche zu vereinbaren. CMC Personal ist bereits seit 1998 im Branchenverband GVP Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (ehemals iGZ e. V.) organisiert und damit auch tarifgebunden. Alle Unterlagen, die Sie unterschreiben wie den Arbeitsvertrag und sonstige Vereinbarungen erhalten Sie immer auch in Kopie für Ihre Unterlagen.
Das Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer der Agentur für Arbeit können Sie jederzeit über unsere Homepage downloaden und erhalten es auch bei Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Die Aussagen unserer Beschäftigten zu Seriosität und Zuverlässigkeit von CMC Personal als Arbeit gebendes Unternehmen können Sie jederzeit in den Auswertungen unserer Beschäftigtenumfragen im Downloadbereich unserer Homepage einsehen.